Übergabevereinbarung
Vereinbarung zur Übereignung von Objekten des kulturellen Erbes
an das:
Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts
Mediathek für Tanz und Theater
Mariannenplatz 2
10997 Berlin
durch:
Übereigner*in (benannt unter Abschnitt 1: Persönliche Informationen)
Präambel
Das Projekt „Zirkus ins Archiv“ ist eine Kooperation des Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus e.V. (BUZZ) mit dem Internationalen Theaterinstitut Deutschland / Mediathek für Tanz und Theater (ITI). Es findet statt im Rahmen des BUZZ "Europa-Schecks"-Projektes: „Zirkus & Erbe – Europäische Begegnungen im Gespräch“, gefördert durch das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Chef der Staatskanzlei. Ziel des Projekts ist die sammlung von videomaterialien sowie zugeöhrigen Materialien, die den Zirkus als Kunstform repräsentieren.
Mit Zustimmung zu dieser Vereinbarung überlassen Sie im Rahmen des Projekts „Zirkus ins Archiv“ dem Internationalen Theaterinstitut Deutschland das verlinkte Videomaterial bzw. das zukünftig zuzusendende Videomaterial, das im folgenden Dokument benannt wird.
Vereinbarung
(1) Das ITI als gemeinnütziges, nichtkommerzielles öffentliches Informationszentrum ermöglicht in seiner Mediathek für Tanz und Theater den öffentlichen, kostenfreien Zugang zu Objekten des kulturellen Erbes der Darstellenden Künste. Als Archiv dient die Mediathek den Zwecken der Lehre und Forschung, sowie der künstlerischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung im Bereich der Darstellenden Künste. Das ITI beabsichtigt, die übereigneten Objekte in der Mediathek für Tanz und Theater zugänglich zu machen. Es steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es für seine sonstigen Bestände aufwendet.
(2) Der/die Übereigner*in überlässt dem ITI – in Abstimmung – Metadaten zur Beschreibung der überlassenen Objekte.
(3) Hiermit räumt der/die Übereigner*in dem ITI sämtliche zu den in (1) genannten Zwecken erforderlichen einfachen, nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte ein, die übereigneten Objekte ggf. zu digitalisieren und zu nicht-kommerziellen, insbesondere wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, dokumentarischen Zwecken in der Mediathek für Tanz und Theater für die Öffentlichkeit bereit zu stellen.
Der/die Übereigner*in überträgt dem ITI insbesondere:
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das Recht zur Aufbewahrung der unter (2) genannten Objekte
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das Recht zur Speicherung, Digitalisierung und Archivierung der Inhalte auf den unter (2) genannten Objekten intern und/oder extern sowie der damit verbundenen Vervielfältigung der Inhalte
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das Recht zur Verfügbarmachung der Inhalte im Kontext der Mediathek für Tanz und Theater bzw. des ITI
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das Recht der Aufnahme von Informationen zu Objekten und Inhalten in Offline- und Online-Kataloge, sowie die Weitergabe von Objektmetadaten an Partnerinstitutionen und -projekte, soweit dies den unter (1) genannten Zwecken entspricht
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das Recht zur Kürzung, Umarbeitung und Konvertierung der Inhalte in technisch notwendiger Weise zur Archivierung und Zugänglichmachung dieser
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die Zustimmung zur Nutzung der mit den Inhalten verbundenen Persönlichkeitsrechte des/der Übereigner*in. Der/die Übereigner*in gibt dem ITI sein Einverständnis zur Bereitstellung von Inhalten online, soweit keine Rechte Dritter diesem entgegenstehen.
(4) Der/die Übereigner*in erklärt,
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dass er/sie Eigentümer*in der unter (2) genannten Objekte ist
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dass der Übereignung keine bekannten Rechte Dritter entgegenstehen
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über die unter (3) genannten Nutzungsrechte an den Inhalten im genannten Umfang verfügt
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das er/sie nach bestem Wissen und Gewissen Personen und/oder Institutionen benannt hat, die über Rechte an den Objekten verfügen.
Mit dem Einstellen Ihrer Daten stimmen Sie dieser Übergabevereinbarung als Übereigner*in zu.